Prüfung
Schriftlich
Die Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz - eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie – wird am zuständigen Gesundheitsamt vor Ort gemacht und gliedert sich in zwei Teile. Den schriftlichen und den mündlichen Teil.
Der schriftliche Teil findet bei den meisten Gesundheitsämtern jeweils am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober statt. Die Anmeldefristen sind jeweils der 31. Dez. für die Frühjahrs- und der 30. Juni für die Herbstüberprüfung.
Wenn der schriftliche Teil (multiple-choice-Fragen) bestanden ist, wird man vom Gesundheitsamt zum mündlich-praktischen Teil eingeladen.
Der schriftliche Teil findet bei den meisten Gesundheitsämtern jeweils am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober statt. Die Anmeldefristen sind jeweils der 31. Dez. für die Frühjahrs- und der 30. Juni für die Herbstüberprüfung.
Wenn der schriftliche Teil (multiple-choice-Fragen) bestanden ist, wird man vom Gesundheitsamt zum mündlich-praktischen Teil eingeladen.
Andrea Günther
Heilpraktikerin für Psychotherapie
Individualpsychologische Fachberaterin (ICL)
Traumabegleitung und Traumapädagogik (ICTB)
Tel. 06347-608160
info@neues-ziel.de
www.psychotherapieschule-hp.de